Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2026 für Wuppertal
Sowohl für einen Heizungstausch, als auch für eine neue Heizung können verschiedene Förderungen in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie hier, welche Förderungen für Heizung & erneuerbare Energien 2026 für Wuppertal gelten.
Aktueller Hinweis
Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Kürzlich wurden die Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Entsprechend aktualisiert die KfW die Förderbedingungen der„Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) zum 21.07.2026.
Nähere Informationen zu noch in Prüfung befindlichen Anträgen, bereits zugesagten Anträgen und noch nicht beantragten Förderungen, für die Ihnen jedoch bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vorliegt, finden Sie auf der Seite der KfW.
Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden
Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.
Die BEG gilt für:
- Bestandsgebäude
- Austausch einer alten Heizung
- Wärmepumpe
- Solarthermie-Hybrid-Heizung
- Solarthermie-Heizung
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Biomasseheizung
- Wärmenetze
Die Bausteine der BEG
Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese Bausteine wurden wie folgt angepasst:
- 30 % Grundförderung: Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie weiterhin eine Grundförderung von 30 % der Kosten.
- bis zu 40 % Einkommensbonus: Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter bestimmten Schwellenwerten liegt, erhalten:
- 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
- 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
- 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus: Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie ab dem 21.07.2026 16 %. Er sinkt am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Das gilt für alle funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter und funktionstüchtige Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
- Neu! Wertschöpfungsbonus: Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen erhalten dann einen Bonus von 15 %. Für außerhalb der EU gefertigte/gebaute/zusammengebaute Wärmepumpen hingegen sinkt die Grundförderung auf 15 %.
- 5 % Effizienz-Bonus oder 2.500 € Biomasseheizungen: entfällt zum 21.07.2026.
Übrigens: Auch Vermietende erhalten die Grundförderung, sowie den Effizienz-Bonus oder den Emissionszuschlag, dürfen sie jedoch nicht über die Miete umlegen.
Alle Bausteine können miteinander kombiniert werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Er sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.
In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.
Auch gibt es für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen ein neues Kreditangebot von bis zu 120.000 €. Für private Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € ist dieses zudem zinsverbilligt.
Kombination von Förderungen für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen
Wie bisher können Sie zusätzlich zur Heizungstausch-Förderung Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Anlagentechnik, die Dämmung der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung (15 % Förderung plus ggf. 5 % iSFP-Bonus. Der iSFP Bonus setzt das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans voraus). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 € pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 €.
Wo und wie werden Förderungen beantragt?
- KfW: Zuschüsse für den Heizungstausch
- BAFA: Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen; Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze
- Bank: Ergänzungskredit
Um Förderungen zu beantragen, müssen Sie einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen.
Die Erteilung der Förderung müssen Sie dann als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufnehmen, damit der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn diese Bedingung erfüllt wird.
Zuschüsse und Kredite der KfW
Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zahlreiche Fördermittel für die unterschiedlichsten Neubau- und Sanierungsvorhaben. Fördermittel werden beispielsweise für energieeffizientes Bauen oder Sanieren, altersgerechte Umbaumaßnahmen oder für die Umstellung auf erneuerbare Energien gewährt. Im Bereich Heizen zum Beispiel für den Austausch der Heizung sowie die Optimierung der Heizungsanlage.
Zuschüsse vom BAFA
Einzelmaßnahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.
Förderung Heizung im Neubau
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ fördert mit einem zinsgünstigen Kredit den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit Effizienzhausstufe 40.
Zum KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“Handelt es sich um einen Neubau ohne speziellen energetischen und nachhaltigen Standard, können Sie im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Zum KfW-Förderprodukt „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124)Grundlage der Förderungen für Neubauten bildet das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau“ des BMWSB.
Förderprogramme auf Länderebene
Einen Überblick über Förderprogramme der Länder erhalten Sie zum Beispiel in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden Sie zudem auch mögliche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.
Zur Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und KlimaschutzAlle Angaben ohne Gewähr.
Weitere Fördermöglichkeiten
Finden Sie hier die passenden Fördermittel für Ihr Vorhaben.